Thematische Einordnung
„Wolfsgrub 105 Schr.“ ist ein Ritterstein aus der Kategorie „Viehwirtschaft und Wolfsplage“. Mit den Rittersteinen aus dieser Kategorie wird zum einen an die einstige Waldviehwirtschaft mit der Haltung von Pferden, Kühen, Schafen, Ziegen und Schweinen verwiesen, was einst eine große Bedeutung hatte. Daran erinnern beispielsweise die Bezeichnungen Stüterhof, Stüterkopf, Roßberg, Kühunger, Stall, Schäferei oder Saupferch. Zum anderen streifte der gefürchtete Wolf einst durch den Pfälzerwald, der in Gruben gefangen und später geschossen wurde. Im Dezember 1906 wurde der letzte Wolf erlegt. Seitdem gilt der Wolf im Pfälzerwald als ausgerottet. Nur noch die Bezeichnungen, wie Wolfsdelle, -loch, -grube, -kaut oder -falle erinnern an das Vorkommen.
Spezifische Einordnung
Der Stein weist auf eine 105 Meter vom Ritterstein entfernte, ehemalige Wolfsgrube bei Wilgartswiesen hin, die als Falle für Wölfe diente. Die darin gefangenen Tiere wurden von den sogenannten Wolfsträgern nach Hause gebracht. Da diese Leistung sehr angesehen war, bekam ein Wolfsträger eine Bezahlung, das sogenannte Wolfsgeld. Noch heute ist die etwa 1,50 Meter breite und nur noch 0,50 Meter tiefe aus Sandsteinen gemauerte Wolfsfallgrube erkennbar. Ursprünglich war die Grube wahrscheinlich wesentlich tiefer. Die Grube gleicht optisch einem Brunnenschacht, der mit Reisig bedeckt wurde und ein lebendes Tier, meist ein Schaf, als Köder darin diente. Dadurch wurde der Wolf angelockt, sprang in die Grube und kam nicht mehr heraus. Es war ein leichtes einen Wolf in so einer Grube zu erlegen. Im Jahr 1904 wurde der letzte in freier Wildbahn lebende Wolf in Deutschland erschossen. Erst seit 1998 siedelte sich der Wolf wieder in einigen deutschen Gebieten an.