Thematische Einordnung
„Altes Forsthaus 15. Schr.“ ist ein Ritterstein aus der Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Mit den Rittersteinen aus dieser Kategorie soll an Orte erinnert werden, wo einst Menschen in einsamen Gegenden des Pfälzerwaldes gelebt und gearbeitet haben. Der Ritterstein nennt den Namen und den Ort der Wüstung. Heute sind es meist verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern oder sie sind gänzlich verschwunden.
Spezifische Einordnung
Der Ritterstein markiert das ehemalige Forsthaus der Freiherrn von Hacke, welche im Trippstadter Herrschaftsgebiet Territorial- und Jagdrechte hatten. Das Forsthaus wurde 1852 verlassen und abgerissen.
Die Freiherrn von Hacke prägten die Ortsgemeinde Trippstadt und Umgebung maßgeblich. Freiherr Ludwig Anton von Hacke (1682-1752) wurde zum Oberjäger- und Oberforstmeister ernannt und mit dem kurpfälzischen Anteil der Herrschaft Wilenstein belehnt. Im Jahr 1728 gründete er ein Eisenhüttenwerk im Karlstal. Sein Sohn Franz Karl Josef von Hacke (1727-1780) erbte das Amt seines Vaters. Er führte verschiedene Nadelholzbäume, unter anderem bayerische Fichten, Schwarzwälder Weißtannen, Tiroler Lärchen und englische Weimutskiefern ein. In Trippstadt ließ er sich eine Sommerresidenz, das Trippstadter Schloss, bauen. Sein Sohn Karl Theodor von Hacke (unbekannt-1792) führte die forstwirtschaftlichen Interessen seines Vaters fort und war dritter und letzter Oberstjägermeister der Herrschaft Wilenstein. Als jener Freiherr 1792 verstarb, war sein Sohn noch zu jung, um sein Erbe antreten zu können. Hinzu kam, dass ab 1789 die Französische Revolution ausgebrochen war und die darauf folgenden Koalitionskriege zu einer Auflösung der Herrschaften im linksrheinischen Gebiet führten.
In dem Artikel „Rittersteine im Pfälzerwald“ erfährst du mehr über die Systematik, Verbreitung und Historie der Rittersteine!