Thematische Einordnung
„Weisserstein“ ist ein Ritterstein aus der Kategorie „Orientierungspunkte“. Rittersteine aus dieser Kategorie sollen der Orientierung des Wanderers dienen oder Hinweise auf bemerkenswerte Orientierungspunkte im Gelände geben. Beispiele hierfür sind etwa Quellen, Sohlen, Wooge, Felsen, Burgen, Täler oder Angaben über Grenzen oder Herrschaftsgebiete.
Spezifische Einordnung
Neben dem Ritterstein befindet sich der Grenzstein, an welchem die drei Wälder Laubwald, Hornbacher Closterwald und Meiserwald aufeinandertrafen. Folgende Buchstaben und Zeichen sind eingraviert, die die drei Gemarkungen symbolisieren:
- Die Propstei Eußerthal für den Lauberwald: Buchstaben PE mit einem Abtstab
- Der Hornbacher Klosterwald: Buchstaben HCW; Buchstaben WFG – Waldfischbacher Gericht für den Hornbacher Closterwald
- Der Meiserwald: Falkensteiner Wappen
Nach 1816 wurde seitens der Bayerischen Regierung die Signatur durch KW (Königlicher Wald) ersetzt.
Die Bezeichnung „Weisserstein“ kann auf zwei mögliche Bedeutungen zurückgeführt werden. Zum einen könnte er benannt sein nach gewissen Zeichen, den Weisern oder Kunden, wie Glasscherben, Ziegelbrocken, Kohlen oder Steine, die unter dem Stein vergraben wurden. Zum anderen ist eine Deutung nach den Weisern oder Grenzweisern, die in die Kopffläche des Steins als Rillen eingehauen wurden und nach beiden Seiten hin auf den jeweils nächsten Stein, also auf den Grenzlinienverlauf verwiesen.