Hintergrund
Das deutsche Steuersystem wurde von den französischen Besatzern der linksrheinischen Gebiete zur Zeit der Koalitionskriege (1792-1815) geprägt. Der Zeitraum von der französischen Besatzung bis heute wird in vier Abschnitte gegliedert, nämlich den Code Civile (1804), die Bayerische Verfassung (1818), die Weimarer Verfassung (1919) und das Grundgesetz, das 1949 in Kraft getreten ist.
Vor der französischen Revolution (1789) gab es kein einheitliches Steuersystem in Deutschland, da die Herren, unter denen die Gebiete aufgeteilt wurden, unterschiedliche Besteuerungssysteme geltend machten. Im Jahr 1794 wurden die linksrheinischen Gebiete von den französischen Truppen besetzt und sieben Jahre später durch die Erlassung eines Gesetzes zum französischen Staatsgebiet erklärt. In den folgenden Monaten entwickelte sich das Gebiet zu einem verfassungs- und verwaltungsrechtlich homogenen Gebilde, das erstmals eine einheitliche Besteuerung möglich machte. Ab 1801 wurden Innen- und Justiz-Ressorts und eine Finanzverwaltung in jedem Kanton eingerichtet. Im Jahr 1809 unterlagen dem Amtsbereich Kaiserslautern fünf Bürgermeistereien mit 21 Gemeinden und circa 12.000 Einwohnern. Nach Ende der Napoleonischen Herrschaft (1799-1815) wurde das Steuersystem von der bayerischen Regierung unverändert übernommen. Im Jahr 1817 richtete sie in den linksrheinischen Gebieten die Rentamtsverwaltung ein. Steigende Einwohnerzahlen, fortlaufende Gesetzesänderungen und der Übergang von einer ländlich strukturierten Agrargesellschaft zur Industrienation stellten die Rentämter vor zahlreiche Raum- und Personalprobleme. Bereits 1893 wurde in der Eisenbahnstraße 47 ein Gebäude durch Ludwig Ritter von Stempel aus Platznot errichtet. Der Personalzuwachs nahm jedoch stetig zu, weshalb man sich 1910 zu einem Umzug des Rentamtes in das Gebäude des königlichen Hauptzollamts in der Eisenbahnstraße 56 entschied. Bei diesem Gebäude handelte es sich ebenfalls um einen im Jahr 1897 errichteten Stempel-Bau.
Geschichte
Nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) wurde die Erzberger´sche Finanzreform durchgeführt, was zur Folge hatte, dass die Reichsverwaltung die Rolle einer einheitlichen Verwaltungsbehörde einnahm. Seitdem trugen alle Rentämter offiziell den Namen Finanzamt. In den darauffolgenden Jahren wurden die Aufgaben des Finanzamts Kaiserslautern erneut erweitert, da beispielsweise die Erbschaftssteuerveranlagung für die ganze Pfalz in Kaiserslautern zentralisiert wurde. Während des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) wurde das Gebäude komplett zerstört. Die Besetzung des Finanzamts durch die Amerikaner und die Arbeiten zur Wiedererrichtung des Gebäudes behinderten die Arbeit des Amts nach Kriegsende. Das Gebäude konnte zügig wieder aufgebaut werden, sodass es ab 1950 schrittweise durch das Finanzamt wieder bezogen werden konnte.
Der Wiederaufbau wurde 1955 mit dem Umzug der letzten Dienststelle in das Gebäude beendet. Um dem wachsenden Personalbestand gerecht zu werden, wurde 1962 das Gebäude in der Beethovenstraße 1 gekauft, wodurch das Amt nun über ein geschlossenes Straßenquadrat verfügte. Im Jahr 1969 wurde der Hof der Beethovenstraße befestigt und ein Parkplatz angelegt. Schließlich wurde 1974 ein Garagen- und Fahrradkeller im Untergeschoss der Kassenhalle eingebaut.
Baubeschreibung
Das ehemalige Hauptzollamtsgebäude wurde von Ludwig Ritter von Stempel errichtet. Der Bau wird auf das Jahr 1897 datiert und der Bauplatz befand sich in der Eisenbahnstraße 56. Der Oberbaurat errichtete einen dreigeschossigen Sandsteinquaderbau mit Walmdach und einer 39 Meter langen Straßenfront. Das ehemalige Hauptzollamtsgebäude wurde schließlich Sitz des Finanzamts. Wegen bedeutsamer Aufgabenerweiterungen entstand in den Folgejahren das Bedürfnis, den Gebäudebestand sinnvoll und zusammenhängend zu erweitern. Aus diesem Grund wurden die Gebäude in der Eisenbahnstraße 52 und 58 gekauft und durch einen Mauerbruch in den zusammenhängenden Bürobetrieb des Finanzamts integriert. Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Keller des Haupthauses in einen öffentlichen Luftschutzraum umgebaut. Wie oben beschrieben, wurde das Gebäude gegen Ende des Kriegs komplett zerstört.
Das Wiederaufbauprojekt von 1947 sah vor, dass die alte Fassade weitestgehend erhalten blieb und ein dreigeschossiger Hauptbau mit Flügelbauten und Walmdächern errichtet wurde. Dieses Projekt wurde in drei Abschnitte gegliedert, sodass das Finanzamt schrittweise in die fertig gestellten Gebäude einziehen konnte. Zuerst wurde der Bau des Hauptgebäudes mit Erdgeschoss abgeschlossen, dann die beiden Obergeschosse mit Dachgeschoss und schließlich der Südflügel.
Im Jahr 2008 wurde ein weiterer Anbau fertiggestellt. Durch diese Maßnahme konnte das Dienstgebäude in der Eisenbahnstraße um zusätzliche Büroflächen, ein Servicecenter und einen barrierefreien Zugang erweitert werden. Das Erscheinungsbild des Anbaus ist ein rechteckiger, kompakter Baukörper mit Flachdach. Es gibt hohe Fensterflächen im unteren Bereich, was eine offene und helle Atmosphäre im Eingangsbereich schafft. Außerdem kann mit dieser Konstruktion der Etagenunterschied mit dem Altbau überwunden werden.
Das Gebäude in der Eisenbahnstraße 56 ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreisfreie Stadt Kaiserslautern wie folgt aufgeführt: „ Ehem. kgl. Hauptzollamt, heute Finanzamt, dreigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, 1897, Arch. Ludwig Ritter von Stempel.“
Räumliche Lage und Erreichbarkeit
Das Finanzamt liegt südlich der Innenstadt von Kaiserslautern. Das Gebäude ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, da der Hauptbahnhof Kaiserslautern in unmittelbarer Nähe des Finanzamts liegt. Außerdem bietet die Innenstadt von Kaiserslautern ausreichende Parkmöglichkeiten.